Sonderbudget Leihgeräte

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus schiebt nun gemeinsam mit dem Bund den Aufbau eines Leihgerätepools an den Schulen über einen zusätzlichen Förderstrang unter dem Dach des DigitalPakts Schule weiter an. Dafür hat der Bund zusätzliche 500 Millionen zur kurzfristigen Beschaffung von Schülerleihgeräten durch die Schulaufwandsträger bereitgestellt, von denen 77,8 Mio. auf den Freistaat Bayern entfallen. Das ist eine substanzielle Erweiterung der laufenden Förderprogramme in einem krisenbedingt zentralen Handlungsfeld der digitalen Bildung. Grundlage für die Förderprogramme ist eine Bund-Länder-Zusatzvereinbarung zur Erweiterung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 (Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“)). Darin ist u. a. die Ausgestaltung als Investitionsprogramm und die Beschaffung durch die Schulaufwandsträger grundgelegt, das auf die eingespielten Strukturen des DigitalPakts Schule genutzt werden können. In Bayern ist über die Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) ein schlankes Zuwendungsprogramm für kommunale und private Schulaufwandsträger geplant.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

Weiterführender Link mit Informationen für Schulen und Sachaufwandsträger auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus