Datenschutz

Für den Einsatz digitaler Tools wurden seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aktuelle Informationen bereitgestellt.

Diese finden Sie hier: Handreichung für den Datenschutz an Schulen – Sonderinformationen zur Aufrechterhaltung des Lernangebots im Rahmen der Corona-Pandemie

Achten Sie bitte auch unter den aktuellen Umständen – nicht zuletzt im Interesse der Akzeptanz bei den Betroffenen – beim Einsatz von Messenger- oder Cloudlösungen auf Folgendes:

  • Verwenden Sie möglichst datenschutzfreundliche Produkte und Einstellungen;
  • Stellen Sie alternative Kommunikationswege zur Verfügung;
  • Beschränken Sie den Einsatz auf den erforderlichen Inhalt und Umfang – dadurch entlasten Sie nicht zuletzt auch die technische Infrastruktur;
  • Vorzugswürdig sind Angebote, die eine Datenverarbeitung im Auftrag der Schule (Art. 28 DSGVO, sog. „Auftragsverarbeitung“) vorsehen, bei der die Schule „Herr der Daten“ bleibt;
  • Achten Sie auf den Hinweis, dass der Hersteller keine Nutzerdaten an Dritte weitergibt;
  • Weisen Sie insbesondere im Kollegium alle Nutzerinnen und Nutzer darauf hin, dass eine Verarbeitung sensibler Daten (Art. 9 DSGVO: „rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung“) in der Regel unterbleiben sollte (bzgl. Gesundheitsdaten siehe hierzu die bereits genannten Sonderinformationen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz);
  • Weisen Sie insbesondere im Kollegium alle Nutzerinnen und Nutzer außerdem darauf hin, dass eine Nutzung des Angebots ausschließlich zu schulischen Zwecken zulässig ist;
  • Sperren Sie – i. d. R. nach vorheriger Androhung – Accounts, wenn Sie den Eindruck haben, dass diese von Unbefugten genutzt werden;
  • Werden personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, ist auf die Voraussetzungen des Art. 44 ff. DSGVO zu achten (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission).